Wohnbauförderung für Selbständige in Österreich
Selbständige in Österreich können die reguläre Wohnbauförderung des jeweiligen Bundeslandes für Bau, Kauf oder Sanierung beantragen. Eine eigene Förderung nur für Selbständige gibt es nicht. Daher gelten dieselben Voraussetzungen wie für Angestellte – etwa Hauptwohnsitz, Wohnflächenobergrenzen und ökologische Vorgaben.
Wohnbauförderung: Wichtige Besonderheiten für Selbstständige
- Einkommensnachweis: Statt eines Lohnzettels dienen meist die Steuerbescheide der letzten ein bis drei Jahre sowie die Gewinn- und Verlustrechnung als Grundlage.
- Einkommensgrenzen: Die zuständigen Stellen prüfen, ob das Nettojahreseinkommen innerhalb der regionalen Obergrenzen des jeweiligen Bundeslandes liegt. Bei stark schwankenden Einnahmen wird häufig ein Durchschnitt herangezogen.
- Kein Eigenmittelersatz: Die Wohnbauförderung – etwa zinsgünstige Landesdarlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse – ergänzt die Finanzierung, ersetzt aber nicht die von Banken geforderten Eigenmittel.
Wohnbauförderung: Zuständigkeit und Antrag
Da Wohnbauförderung in Österreich Ländersache ist, unterscheiden sich Antragsformulare, Zinssätze und Einkommensgrenzen je nach Standort der Immobilie.
Wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitz- oder Bau-Bundeslandes, etwa an das Amt der Landesregierung. Allgemeine Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei den regionalen Stellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO.at).
Wohnbauförderung in den einzelnen Bundesländern 2026 (Kurzübersicht)
Wohnbauförderung Salzburg
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Die Salzburger Wohnbauförderung wird meist als verlorener Zuschuss gewährt – also nicht als rückzahlbares Darlehen.
- Grundförderung ab 18.000 Euro: Alleinstehende erhalten mindestens 18.000 Euro. Familien mit Kindern können deutlich höhere Beträge bekommen.
- Eigenmittel: Voraussetzung sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel und zusätzlich mindestens 20 Prozent Fremdmittel.
- Energieeffizienz: Neubauten müssen ein hocheffizientes alternatives Energiesystem nutzen.
- Kaufpreisobergrenze in der Stadt Salzburg: Förderfähig sind maximal 4.200 Euro pro Quadratmeter.
- Sanierung 2026: Das Land fördert energetische Sanierungen derzeit nicht; auch der Bundes-Sanierungsbonus ist ausgelaufen.
- Nachgelagerter Zuschuss: Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung; bis dahin muss die Finanzierung gesichert sein.
Wohnbauförderung Tirol
- Neubau eines Eigenheims: Bis zu 54.000 Euro Förderungskredit plus 18.900 Euro nicht rückzahlbarer Wohnbauscheck.
- Günstige Konditionen: Annuitätenstaffel über 37,5 Jahre; in den ersten fünf Jahren beträgt die Annuität nur 0,5 Prozent.
- Sanierungsoffensive bis 31.12.2027: Einkommensunabhängige Zuschüsse von bis zu 55 Prozent.
- Wohnstarthilfe für Junge: Personen unter 35 Jahren erhalten bis zu 18.000 Euro zusätzlich.
- Kinderzuschuss: 2.500 Euro pro Kind beim Neubau eines Eigenheims.
- Einkommensgrenzen: 3.800 Euro monatliches Nettoeinkommen für eine Person, 6.300 Euro für zwei Personen.
Wohnbauförderung Vorarlberg
- Förderungsart: Zinsgünstige Darlehen statt Direktzuschüsse, mit 35 Jahren Laufzeit.
- Maximale Höhe: Bis zu 100.000 Euro pro Objekt, abhängig von der Objektart.
- Verzinsung: Wahlweise ansteigende Verzinsung von 1,0 bis 5 Prozent oder fixer Zinssatz.
- Zielgruppe: Österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Gleichgestellte mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg, sofern die Netto-Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Neubau und Kauf: Basisförderung für Eigenheime, Reihenhäuser und Wohnungen.
- Klimabonus: Zuschläge von 20 bis 30 Prozent bei hohen Energieeffizienzstandards, etwa Passivhaus oder NZEB-Standard.
- Sanierung: Darlehen für energetische und ökologische Verbesserungen; Einmalzuschüsse entfallen.
- Zusatzhilfe: Die Wohnbeihilfe Vorarlberg unterstützt ergänzend bei laufenden Wohn- oder Kreditkosten, wenn das Haushaltseinkommen niedriger ist.
Wohnbauförderung Steiermark
- Neubau eines Eigenheims: Bis zu 80.000 Euro Landesdarlehen zu 1 Prozent Zinsen bei 20,5 Jahren Laufzeit.
- Wohnbauscheck: 750 Euro pro Quadratmeter Grundförderung für Erstkäufer plus Kinderbonus von bis zu 7.400 Euro.
- Jungfamilienförderung: Bei Hausstandsgründung erhalten Personen unter 35 Jahren bis zu 20.000 Euro.
- Einkommensgrenzen beim Neubau: 49.600 Euro für eine Person, 74.400 Euro für zwei Personen.
- Sanierung: Gefördert werden kleine Sanierungen, der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
- Reform 2026: Die Steiermark stellt auf ein modulares System um und hebt die Förderobergrenzen deutlich an.
Wohnbauförderung Oberösterreich
- Neubau-Fixzins: 1,5 Prozent pro Jahr für die ersten zehn Jahre, gültig bis 31. Dezember 2027.
- Basisdarlehen: 75.000 Euro plus Zuschläge für Kinder, Barrierefreiheit und eine zweite Wohnung.
- Sanierung: Bei umfassender Sanierung sind Darlehen bis 50.000 Euro möglich, ergänzt durch einen Ökologiebonus von bis zu 10.000 Euro.
- Einkommensgrenzen: Beim Neubau gelten 37.000 Euro für eine Person und 55.000 Euro für zwei Personen.
- Antragsfrist: Für Neubauten sowie Reihen- und Doppelhäuser gilt der 31. Dezember 2027.
- Neu ab 2026: Erstmals werden auch Eigentumswohnungen und Tiefgaragenstellplätze gefördert.
Wohnbauförderung Niederösterreich
- Finanzierung: Landesdarlehen mit einem Prozent Fixzins und wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren Laufzeit.
- Förderhöhe: Bis zu 75.000 Euro Förderung für Eigenheime und Reihenhäuser.
- Einkommensgrenze: Maximal 60.000 Euro netto für eine Person und 90.000 Euro netto für zwei Personen.
- Familienbonus: Je nach Familiensituation sind zusätzlich bis zu 33.000 Euro möglich.
- Aktuell: Es besteht kein Rechtsanspruch; der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden.
Wohnbauförderung Burgenland
- Landesdarlehen Neubau: Bis zu 67.500 Euro bei hoher Energieeffizienz (Stufe 2, 131–150 m²), 30 Jahre Laufzeit und 0,9 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Kinderbonus: Zusätzlich zur Basisförderung 12.000 Euro pro Kind unter 16 Jahren.
- Sanierungsförderung: Je nach Sanierungstiefe 30 bis 80 Prozent der anerkannten Kosten, maximal 80.000 Euro.
- Heizungstausch: Sonderförderung von 30 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro; Sozialzuschlag möglich, Aktionszeitraum bis 31. Dezember 2026.
- PV und Speicher: Eigene Förderung für Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Einkommensgrenzen: Eine Person maximal 48.400 Euro, zwei Personen maximal 82.500 Euro Jahresnettoeinkommen.
- Eigenfinanzierung: Mindestens 10 Prozent der Gesamtbaukosten müssen selbst aufgebracht werden.
Wohnbauförderung Kärnten
- Zwei Fördermodelle: Förderkredit mit Annuitätenzuschuss oder einmaliger Häuslbauerbonus von 20.000 Euro.
- Förderkredit: 700 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche, 30 Jahre Laufzeit und Zinsen ab 0,5 Prozent.
- Einkommensgrenzen: 48.000 Euro für eine Person, 74.000 Euro für zwei Personen; bei Überschreitung ist eine gestaffelte Förderung möglich.
- Zusatzboni: Bonuszuschläge für Jungfamilien, Energieeffizienz, Verdichtung und E-Mobilität.
- Aktuell: Sanierungsförderung auch für Eigenheime mit Baugenehmigung ab 20 Jahren verfügbar.
Wohnbauförderung Wien
- Fördermodelle: Die Wiener Wohnbauförderung umfasst je nach Projekt und Einkommen Landesdarlehen, Annuitätenzuschüsse und Einmalzuschüsse.
- Eigenmittelersatzdarlehen: Das Ein-Prozent-Landesdarlehen steht Käufern von Miet-, Eigentums- und Genossenschaftswohnungen offen.
- Einkommensgrenzen: Förderstufe 1 beim jährlichen Nettoeinkommen: 27.540 Euro für eine Person und 41.040 Euro für zwei Personen.
- Laufzeit: Das Landesdarlehen für Eigenheime läuft bis zu 30 Jahre; die ersten fünf Jahre sind zinsenfrei.
- Neu 2026: Die Dekarbonisierungsprämie fördert den Umstieg von Gas auf Fernwärme oder Wärmepumpe.
Finanzierung: Weitere Förderungen für Selbstständige in Österreich
Neben der Wohnbauförderung für den Bau eines neuen Gebäudes oder zu Sanierungszwecken für Bestandsbauten gibt es eine Reihe weiterer spezifischer Fördermöglichkeiten in Österreich. Die wichtigsten Fördermaßnahmen, die auch Selbstständige und Freiberufler in Anspruch nehmen können:
Optimieren Sie Ihre Immobilienfinanzierung
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wie Sie Wohnbauförderung und Bankfinanzierung optimal kombinieren können.
Kostenlose Beratung anfordern ›Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint occaecat cupidatat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint occaecat cupidatat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint occaecat cupidatat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.